Für pflegende Angehörige in der Deutschschweiz

    Angehörigenpflege: Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige

    Angehörige zu pflegen kann erfüllend sein – und gleichzeitig überfordernd. Wir ordnen Möglichkeiten zur Entlastung und Anstellung ein und suchen auf Wunsch Anbieter, die Ihre Region bedienen. Regionale Informationen bauen wir zuerst im Kanton Zürich aus.

    Wir hören zu – verständnisvoll, ohne Wertung
    Klarheit zu Rechten, Entlastung und finanzieller Unterstützung
    Vermittlung an passende Anbieter in Ihrer Region
    Vertraulich behandelt Unabhängig & kostenlos Persönliche Rückmeldung Persönlich auf Augenhöhe
    Hände halten eine Tasse Tee an einem gedeckten Tisch

    Bin ich pflegender Angehöriger?

    Wer eine nahestehende Person mit Krankheit, im Alter oder mit Beeinträchtigung im Alltag unterstützt, gilt als pflegende Bezugsperson. Je nach Situation kommen Beratung, Entlastung oder finanzielle Leistungen infrage.

    Treffen einer oder mehrere Punkte auf Sie zu?

    • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
    • Körperpflege, An- und Ausziehen
    • Medikamenteneinnahme oder Arztbesuche
    • Hilfe bei Mobilität und Fortbewegung
    • Begleitung bei sozialen Aktivitäten
    • Emotionale Begleitung im Alltag
    • Hilfe im Haushalt und bei Einkäufen
    • Organisation von Pflege und Behörden

    Dann sind Sie eine pflegende Bezugsperson. Welche Unterstützung infrage kommt, muss individuell geprüft werden.

    Sie sind nicht allein

    Worauf es ankommt.

    1. 1.Pflegeaufgaben und Erwerbsarbeit aufeinander abstimmen
    2. 2.Entlastung organisieren, bevor Überforderung entsteht
    3. 3.Ansprüche und Finanzierungsmöglichkeiten abklären
    4. 4.Verantwortung mit Familie und Fachpersonen teilen

    So unterstützen wir Sie als pflegenden Angehörigen

    Wir informieren und vermitteln an passende Anbieter. Diese bieten je nach Voraussetzungen finanzielle, fachliche und praktische Entlastung.

    Mögliche Entlohnung

    Eine Spitex kann Angehörige für fachlich abgeklärte Grundpflege anstellen. Lohn und Vertragsbedingungen legt die jeweilige Organisation fest.

    Fachliche Begleitung

    Die zuständige Pflegefachperson der Spitex begleitet die angestellte Pflegeperson und zeigt praktische Pflegetechniken.

    Emotionale Begleitung

    Pflege ist auch emotionale Arbeit. Wir nennen Ihnen Beratungsstellen und Entlastungsangebote für Sorgen, Fragen und schwierige Momente.

    Anstellung über eine bewilligte Spitex

    Angestellt werden Angehörige von einer Spitex-Organisation mit kantonaler Betriebsbewilligung. Ihre Anfrage geben wir nur mit Ihrer Einwilligung und nur an ausgewählte passende Anbieter weiter.

    Mit Beratung gelingt häusliche Pflege stressfreier

    Wie sich Ihre Situation mit professioneller Begleitung verändert.

    Mit pflegeinfo24

    • Persönliche Rückmeldung, in der Regel zeitnah
    • Offizielle Anstellung möglich
    • Entlöhnung für Ihre Pflegeleistungen
    • Professionelle, fachliche Begleitung
    • Fachliche Begleitung durch die anstellende Spitex
    • Zugang zu Schulungen für Angehörige
    • Klare Übersicht über Kosten und Anbieter

    Die Realität ohne Hilfe

    • Hoher Druck & dauerhafte Belastung
    • Reduzierung der Arbeitszeit
    • Finanzielle Sorgen und Einbussen
    • Emotionale Erschöpfung
    • Soziale Isolation
    • Schwierige Orientierung im Gesundheitssystem
    • Körperliche Anstrengung ohne Anleitung

    Diese Fragen klären wir gemeinsam mit Ihnen

    Bevor Sie sich entscheiden, helfen wir Ihnen, die wichtigsten Punkte zu klären:

    • Bin ich emotional und körperlich bereit, die Pflege zu übernehmen?
    • Wie viel Zeit kann ich realistisch aufbringen?
    • Welche finanzielle Unterstützung kommt infrage?
    • Welche Spitex- oder Pflegeorganisation passt zu uns?
    • Wer aus meinem Umfeld kann mich entlasten?

    In 3 Schritten zur passenden Lösung

    So organisieren Sie als pflegender Angehöriger Unterstützung und – wenn gewünscht – eine offizielle Entlohnung.

    1

    Voraussetzungen prüfen

    Der Lohnrechner zeigt anhand Ihrer geschätzten Grundpflegezeit eine unverbindliche Bruttolohnspanne.

    2

    Pflegebedarf ermitteln

    Eine Pflegefachperson der Spitex-Organisation besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und ermittelt den individuellen Bedarf.

    3

    Pflege starten & entlohnt werden

    Nach der Anstellung bei der Spitex-Organisation pflegen Sie weiter wie bisher – mit fachlicher Begleitung und monatlichem Lohn.

    Ihre Pflegesituation im Fokus

    Ob Eltern, Partner oder Kind – jede Pflegesituation hat ihre eigenen Herausforderungen. Wir begleiten Sie individuell.

    Ich pflege meine Eltern

    Wenn Mutter oder Vater Unterstützung benötigt – wir helfen Ihnen, die passende Pflege zu organisieren und Ihre Rolle zu klären.

    Ich pflege meinen Partner

    Den eigenen Partner zu pflegen verändert die Beziehung. Passende Entlastungsangebote können fachlich und emotional unterstützen – und Raum für gemeinsame Zeit schaffen.

    Ich pflege mein Kind

    Für die Pflege eines Kindes mit besonderem Bedarf vermitteln wir spezialisierte Angebote und beraten zu Entlastungsmöglichkeiten.

    Situationen aus dem Alltag

    Vielleicht erkennen Sie sich in einer dieser Situationen

    Typische Situationen, in denen Familien Unterstützung suchen. Jede Situation ist anders.

    Eine Tochter pflegt ihre Mutter zu Hause

    Eine Mutter wird zunehmend vergesslich, die Tochter ist täglich bei ihr und muss Beruf und Pflege vereinbaren. Infrage kommen je nach Voraussetzungen Entlastungsdienste, kurze bezahlte Abwesenheiten vom Arbeitsplatz (Art. 329h OR) oder eine Anstellung bei einer Spitex für anerkannte Grundpflege.

    Unterstützung nach einem Spitalaufenthalt

    Ein Ehepartner kommt nach einer Operation aus dem Spital nach Hause und braucht für mehrere Wochen Begleitung bei Pflege, Therapie und Alltag. Wir informieren und vermitteln an passende Spitex- oder Betreuungsanbieter in der Region.

    Demenz zu Hause organisieren

    Bei einer beginnenden Demenz fühlen sich Angehörige oft alleingelassen. Wir zeigen ruhig, welche Schritte sinnvoll sind – von der ärztlichen Abklärung über Tagesstrukturen bis zu spezialisierten Betreuungsangeboten.

    Überforderung im Pflegealltag

    Wer über Monate täglich pflegt, kommt irgendwann an Grenzen. In der Beratung sprechen wir offen über Belastung, Entlastungsdienste und kleine Schritte, die spürbar entlasten – ohne die Beziehung zur pflegebedürftigen Person zu verändern.

    Ratgeber für Familien

    Angehörigenpflege – verständlich erklärt

    Viele Familien stehen plötzlich vor der Frage, wie sie einen geliebten Menschen zu Hause unterstützen können. Dieser Ratgeber gibt einen ruhigen, ehrlichen Überblick über das, was wichtig ist – ohne medizinische Versprechen und ohne Druck.

    Was bedeutet Angehörigenpflege?

    Angehörigenpflege bedeutet, dass eine Person aus dem familiären oder nahen Umfeld einen erkrankten, älteren oder beeinträchtigten Menschen zu Hause begleitet. Das reicht von der morgendlichen Hilfe beim Aufstehen über die Begleitung zu Arztterminen bis zur emotionalen Unterstützung an schwierigen Tagen. Pflegende Angehörige sind in der Schweiz ein tragender Pfeiler des Gesundheitssystems.

    Wann gilt man als pflegender Angehöriger?

    Sie gelten als pflegender Angehöriger, sobald Sie eine nahestehende Person regelmässig in folgenden Bereichen unterstützen:

    • Körperpflege, An- und Ausziehen, Hilfe bei der Mobilität
    • Einnahme von Medikamenten und Begleitung zu Therapien
    • Mahlzeiten zubereiten und beim Essen helfen
    • Haushalt, Einkäufe und Organisation des Alltags
    • Emotionale Begleitung, Gespräche und Anwesenheit

    Eine medizinische Ausbildung ist dafür nicht nötig. Entscheidend ist die regelmässige, verantwortungsvolle Unterstützung – nicht eine bestimmte Stundenzahl.

    Welche Unterstützung gibt es für Angehörige?

    In der Schweiz existiert ein dichtes Netz aus Hilfsangeboten – nur ist es für Aussenstehende oft schwer überschaubar. Typische Möglichkeiten sind:

    • Pflegeberatung: Unabhängige Gespräche, die Ihre Situation einordnen und nächste Schritte aufzeigen.
    • Spitex-Organisationen: Fachlich begleitete Pflege zu Hause, oft auch mit Anstellung pflegender Angehöriger.
    • Entlastungsdienste: Stundenweise Betreuung, damit Sie als Angehörige kurz durchatmen können.
    • Tages- und Nachtstrukturen: Betreuung tagsüber, während Sie arbeiten oder zur Ruhe kommen.
    • Schulungen & Kurse: Praktische Anleitung zu Heben, Lagern, Hygiene und Umgang mit Demenz.

    Welche finanzielle Entlastung ist möglich?

    Je nach Situation kommen verschiedene finanzielle Bausteine in Frage:

    • Hilflosenentschädigung (AHV/IV): Monatlicher Beitrag bei dauerhaftem Hilfebedarf.
    • Betreuungsgutschriften der AHV: Wirken sich später positiv auf Ihre Rente aus.
    • Entlohnung über eine Spitex: Bei einer Anstellung als pflegende Angehörige sind Stundenlöhne von typischerweise ca. CHF 30–40 pro Stunde brutto möglich (Kanton Zürich, je nach Organisation).
    • Krankenkassenleistungen (KVG): Schweizweit festgelegte Beiträge an Pflegeleistungen nach KLV (Art. 7 und 7a KLV); die Restkosten trägt die Gemeinde, abzüglich einer Patientenbeteiligung (im Kanton Zürich höchstens CHF 7.65 pro Tag).
    • Ergänzungsleistungen & Vergünstigungen: Je nach Kanton und Einkommen der pflegebedürftigen Person.

    Ob und in welcher Höhe Leistungen möglich sind, hängt von Pflegebedarf, Wohnsituation und zuständiger Stelle ab. Wir geben eine erste Orientierung; verbindlich entscheiden Kanton, Krankenkasse und die jeweilige Organisation.

    Wie funktioniert die Vermittlung über pflegeinfo24.ch?

    Wir sind keine Spitex und kein Pflegeanbieter, sondern eine unabhängige Vermittlungsplattform. Unser Ablauf ist bewusst einfach gehalten:

    1. Sie schildern uns Ihre Situation über das Online-Formular – nur die wichtigsten Eckdaten.
    2. Wir melden uns persönlich, in der Regel zeitnah, zu einem ruhigen Beratungsgespräch.
    3. Gemeinsam klären wir Bedarf, Möglichkeiten und passende Anbieter in Ihrer Region.
    4. Auf Wunsch vermitteln wir Sie an einen passenden Anbieter – die Entscheidung treffen immer Sie.

    Was Angehörige besonders beachten sollten

    • Pflege ist ein Marathon, kein Sprint – planen Sie früh Entlastung ein.
    • Sprechen Sie offen in der Familie über Aufgabenverteilung und Grenzen.
    • Holen Sie sich fachliche Begleitung, bevor Überforderung entsteht.
    • Halten Sie wichtige Dokumente, Diagnosen und Medikamente strukturiert bereit.
    • Vergessen Sie sich selbst nicht: Erholung, Schlaf und soziale Kontakte sind Teil guter Pflege.

    Angehörigenpflege regional organisieren

    Angebote, Wartezeiten und Tarife unterscheiden sich nach Kanton, Gemeinde und Anbieter. Wir nehmen Anfragen aus der Deutschschweiz entgegen und suchen Anbieter, die Ihre Region bedienen. Regionale Informationsseiten bauen wir schrittweise aus, zuerst im Kanton Zürich.

    Häufige Fragen zur Angehörigenpflege

    Antworten auf häufige Fragen rund um Pflege, Entlohnung und Voraussetzungen in der Schweiz.

    Wann gelte ich als pflegender Angehöriger?

    +
    Sie sind pflegender Angehöriger, wenn Sie eine nahestehende Person regelmässig zu Hause unterstützen – sei es bei der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme, beim Essen, bei der Mobilität oder bei alltäglichen Aktivitäten. Auch organisatorische Hilfe wie Arztbesuche und Behördengänge zählen dazu. Eine bestimmte Stundenzahl oder Ausbildung ist dafür nicht erforderlich.

    Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige in Zürich?

    +
    Im Kanton Zürich stehen pflegenden Angehörigen Spitex-Organisationen, Beratungsstellen und Entlastungsdienste zur Verfügung. Wir nehmen auch Anfragen aus der Deutschschweiz entgegen und suchen Anbieter, die Ihre Region bedienen.

    Welche finanzielle Unterstützung kommt in der Schweiz infrage?

    +
    Je nach Situation können Hilflosenentschädigung, Betreuungsgutschriften der AHV oder eine Entlohnung über eine Spitex-Organisation relevant sein. Bei einer Anstellung liegt der Lohn in Zürich typischerweise bei ca. CHF 30–40 pro Stunde brutto, je nach Organisation. Der Lohnrechner zeigt dazu nur eine unverbindliche Beispielspanne.

    Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

    +
    Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zahlt schweizweit festgelegte Beiträge an Pflegeleistungen nach KLV (Art. 7 und 7a KLV) – also Abklärung und Beratung sowie Massnahmen der Grundpflege und Behandlungspflege. Abklärung, Beratung und Grundpflege kann eine Pflegefachperson nach einer Bedarfsabklärung auch ohne ärztliche Anordnung erbringen; Behandlungspflege braucht eine ärztliche Anordnung. Die Restkosten der Pflege trägt die Gemeinde; im Kanton Zürich zahlen Sie höchstens CHF 7.65 Patientenbeteiligung pro Tag. Wird Grundpflege über eine anerkannte Spitex-Organisation erbracht, ist auch eine Entlohnung pflegender Angehöriger möglich. Betreuung und Haushaltshilfe sind in der Regel nicht abgedeckt.

    Was ist der Unterschied zwischen Pflege und Betreuung?

    +
    Betreuung umfasst die Begleitung im Alltag – Haushalt, Einkäufe, Freizeit, Gespräche. Pflege beinhaltet pflegerische Massnahmen wie Hilfe bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, der Mobilität oder der Medikamentengabe. Beides kann zu Hause organisiert werden.

    Welche Voraussetzungen muss ich als Pflegeperson erfüllen?

    +
    Die genauen Anstellungsvoraussetzungen legt die anstellende Spitex-Organisation fest. Ein Pflegediplom ist nicht nötig. Im Kanton Zürich müssen angestellte Angehörige aber spätestens ein Jahr nach Stellenantritt einen Kurs in Pflegehilfe oder eine gleichwertige Ausbildung absolvieren; Pflegefachpersonen der anstellenden Spitex begleiten sie regelmässig.

    Wie viel Geld kann ich als pflegender Angehöriger erhalten?

    +
    Die Höhe richtet sich nach den fachlich anerkannten Grundpflegestunden und dem Arbeitsvertrag. Bei zwei anerkannten Stunden pro Tag (bei 30 Tagen) zeigt der Rechner mit CHF 30–40 pro Stunde (Richtwert Kanton Zürich) eine Beispielspanne von CHF 1'800–2'400 brutto pro Monat. Das ist kein Anspruch.

    Wie schnell kann Unterstützung organisiert werden?

    +
    Wir melden uns in der Regel zeitnah. Wie schnell weitere Schritte möglich sind, hängt von Region, Pflegebedarf und freien Kapazitäten der Anbieter ab. Bei dringendem Bedarf fragen wir gezielt Anbieter mit kurzfristiger Verfügbarkeit an.

    Muss ich meine Eltern in der Schweiz pflegen?

    +
    Nein. In der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht, Eltern persönlich zu pflegen. Eine finanzielle Unterstützungspflicht gegenüber Eltern trifft nur Personen, die in günstigen Verhältnissen leben, und nur wenn die Eltern ohne diese Unterstützung in Not geraten würden (Art. 328 ZGB).

    Kann ich Pflegekosten steuerlich absetzen?

    +
    Ja, unter bestimmten Bedingungen können Krankheits- und Pflegekosten sowie ein Unterstützungsabzug geltend gemacht werden. Die Regelungen sind kantonal unterschiedlich – wir empfehlen eine Abklärung bei Ihrem Steueramt oder einer Steuerberatung.

    Was kostet die Beratung über pflegeinfo24?

    +
    Die Pflegeberatung und Vermittlung an passende Anbieter ist für Sie als Familie kostenlos und unverbindlich. Wir sind eine unabhängige Vermittlungsplattform und keine Spitex – Sie erhalten einen Überblick über Möglichkeiten, Kosten und passende Anbieter in Ihrer Region.

    Wie läuft die Beratung konkret ab?

    +
    Sie schildern uns über das Formular kurz Ihre Situation. Wir melden uns in der Regel zeitnah, hören zu und klären mit Ihnen die wichtigsten Fragen: Pflegebedarf, mögliche Entlastung, finanzielle Ansprüche und passende Anbieter in Ihrer Region. Wenn Sie möchten, vermitteln wir Sie an eine Spitex-Organisation mit kantonaler Bewilligung – ohne Verpflichtung und ohne Kosten.

    Wer bezahlt die Angehörigenpflege in der Schweiz?

    +
    Je nach Pflegesituation kommen verschiedene Kostenträger in Frage: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zahlt Beiträge an Pflegeleistungen nach KLV (Art. 7 KLV); die Restkosten trägt die Gemeinde, abzüglich einer Patientenbeteiligung (im Kanton Zürich höchstens CHF 7.65 pro Tag). Die AHV/IV kann eine Hilflosenentschädigung sowie Betreuungsgutschriften ausrichten. Wird die Pflege über eine anerkannte Spitex-Organisation organisiert, ist eine offizielle Entlohnung pflegender Angehöriger möglich. Ergänzungsleistungen oder kantonale Beiträge können dazukommen. Wir helfen Ihnen, das ruhig zu sortieren – ohne Verpflichtung.

    Was kostet Betreuung zu Hause in Zürich?

    +
    Die Kosten hängen vom Umfang, der Art der Leistung (Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuung, Haushaltshilfe) und dem gewählten Anbieter ab. Anerkannte Pflegeleistungen nach KLV werden von Krankenversicherung und Gemeinde finanziert; Sie tragen Franchise und Selbstbehalt der Krankenversicherung sowie eine Patientenbeteiligung (im Kanton Zürich höchstens CHF 7.65 pro Tag). Reine Betreuung und Haushaltshilfe sind in der Regel selbst zu tragen, können aber durch Hilflosenentschädigung oder kantonale Beiträge entlastet werden. In der Beratung erhalten Sie einen transparenten Überblick über realistische Kosten in Zürich, Winterthur, Uster und Umgebung.

    Wer kontaktiert mich nach meiner Anfrage – und wie?

    +
    Nach Ihrer Anfrage melden wir uns persönlich, in der Regel zeitnah, per Telefon oder E-Mail – ganz wie Sie es wünschen. Das erste Gespräch ist ein ruhiges Zuhören: Wir klären Ihre Situation, beantworten Ihre Fragen und zeigen Möglichkeiten auf. Es entstehen keine Kosten, und Sie gehen keine Verpflichtung ein.

    Ihre Frage ist nicht dabei?

    Pflegen bedeutet viel. Wir sorgen dafür, dass es gesehen wird.

    Mit der richtigen Beratung wird aus einer belastenden Situation wieder das, was wirklich zählt: Zeit für gemeinsame Momente.

    Persönliche Beratung anfragen

    Beschreiben Sie kurz Ihre Situation – wir melden uns persönlich, in der Regel zeitnah.

    Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

    Ihre Anfrage

    Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Situation

    Ihre Kontaktdaten

    Optional und kurz – bitte nur, was für die Suche wichtig ist. Diagnosen oder Arztberichte sind nicht nötig.

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