Pflegeanfrage stellen
Stellen Sie jetzt Ihre kostenlose Pflegeanfrage und erhalten Sie eine unverbindliche Beratung. Wählen Sie aus verschiedenen Pflegearten und unsere Experten melden sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Wählen Sie Ihre Pflegeart
Langzeitpflege
Umfassende Betreuung für chronisch kranke oder pflegebedürftige Menschen in gewohnter Umgebung.
Angehörigenpflege
Professionelle Unterstützung für die Pflege zu Hause. Entlastung für Angehörige bei maximaler Flexibilität.
Betreuung & Alltagshilfe
Unterstützung im Alltag für mehr Lebensqualität. Von Haushalt bis hin zu sozialer Begleitung.
Palliative Care
Würdevolle Begleitung am Lebensende. Schmerzlinderung und ganzheitliche Unterstützung für Betroffene und Angehörige.
So einfach funktioniert's
Pflegeart wählen
Wählen Sie aus 5 verschiedenen Pflegearten die passende für Ihre Situation aus.
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Beantworten Sie wenige, spezifische Fragen zu Ihrem Pflegebedarf.
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Ratgeber: Die richtige Pflege finden
Welche Pflegeart passt zu Ihrer Situation?
Die Wahl der richtigen Pflegeart hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person, dem gewünschten Umfang der Betreuung sowie den familiären und finanziellen Möglichkeiten. Bei leichter Unterstützung im Alltag eignet sich oft eine stundenweise Betreuung oder Alltagshilfe. Für Menschen mit höherem Pflegebedarf kann eine 24-Stunden-Betreuung oder Langzeitpflege die bessere Lösung sein.
Wichtig ist auch die Frage, ob die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung stattfinden soll. Viele Menschen wünschen sich, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Mit der richtigen Unterstützung – sei es durch Angehörige, Spitex-Dienste oder private Pflegekräfte – ist dies in vielen Fällen möglich. Unsere Beratung hilft Ihnen, die optimale Kombination zu finden.
Finanzierung und Kostenübernahme
Die Kosten für Pflegeleistungen werden in der Schweiz auf verschiedene Träger verteilt. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt einen festgelegten Anteil der Pflegekosten, sofern die Leistungen ärztlich verordnet sind. Der Kanton und die Gemeinde beteiligen sich ebenfalls, während ein Selbstbehalt bei den Versicherten verbleibt – dieser ist jedoch gesetzlich begrenzt.
Bei längerfristiger Pflegebedürftigkeit können zusätzlich Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV oder IV beantragt werden. Auch Hilflosenentschädigungen stehen Menschen zu, die bei alltäglichen Verrichtungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Wir informieren Sie transparent über alle Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.