Angehörigenpflege Schweiz: Rechte, Entlastung und Finanzierung

Auf einen Blick
Rund 600'000 Menschen in der Schweiz pflegen oder betreuen regelmässig einen Angehörigen – meist neben Beruf und Familie. Was viele nicht wissen: Es gibt klare gesetzliche Rechte, finanzielle Entschädigungen und Entlastungsangebote, die Sie als pflegende Angehörige nutzen können.
Was bedeutet Angehörigenpflege rechtlich?
Seit 2021 ist im Schweizer Obligationenrecht das Recht auf bezahlten Kurzurlaub zur Pflege von Angehörigen verankert (Art. 329h OR). Pro Ereignis sind drei Tage, pro Jahr maximal zehn Tage bezahlte Abwesenheit möglich. Für die Betreuung schwer kranker Kinder besteht zusätzlich ein 14-wöchiger Betreuungsurlaub mit Erwerbsersatz.
Möglichkeiten der finanziellen Entschädigung
Anstellung über Spitex
Einige Spitex-Organisationen stellen Angehörige als Pflegehelfer:innen an. Die geleistete Pflege wird über die Krankenkasse verrechnet, der oder die Angehörige erhält einen regulären Lohn inkl. Sozialleistungen.
Hilflosenentschädigung (HE)
Die AHV oder IV zahlt bei dauernder Hilfsbedürftigkeit eine monatliche Entschädigung – unabhängig vom Einkommen. Sie kann zur Finanzierung von Betreuung verwendet werden.
Ergänzungsleistungen (EL)
Decken EL die Lebenskosten nicht, können auch Krankheits- und Pflegekosten erstattet werden. Eine Prüfung lohnt sich immer.
Entlastung im Alltag
Pflegende Angehörige sind besonders stark von Erschöpfung betroffen. Wer langfristig pflegen möchte, sollte frühzeitig Entlastung organisieren – nicht erst, wenn die eigenen Kräfte aufgebraucht sind.
- Stundenweise Betreuung durch eine externe Betreuungsperson
- Tages- oder Nachtstrukturen in Ihrer Region
- Ferienbetten und Kurzzeitaufenthalte in Pflegeinstitutionen
- Ehrenamtliche Besuchsdienste und Selbsthilfegruppen
- Psychologische Beratung für pflegende Angehörige
Tipp
Erstellen Sie eine Liste mit allen Aufgaben einer typischen Woche. Markieren Sie, was nur Sie tun können – und welche Aufgaben sich delegieren lassen. So entsteht ein realistischer Entlastungsplan.
Was tun, wenn die Belastung zu gross wird?
Wenn Schlafmangel, Reizbarkeit oder körperliche Beschwerden zunehmen, ist es Zeit zu handeln. Sprechen Sie offen mit dem Hausarzt, der Spitex oder einer unabhängigen Beratungsstelle. Häufig lassen sich mit überschaubarem Aufwand Lösungen finden – von zusätzlicher Spitex-Hilfe bis zur Vermittlung einer 24-Stunden-Betreuung.
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