Kinderspitex: Pflege für Kinder und Jugendliche zu Hause
Wenn ein Kind krank, behindert oder nach einem Spitalaufenthalt pflegebedürftig ist, kann eine Kinderspitex die Familie zu Hause unterstützen. Die Finanzierung unterscheidet sich je nach Ursache und Alter. Diese Seite gibt eine sachliche Übersicht.
Kinderspitex-Organisationen sind auf die Pflege von Kindern spezialisiert. Wer die Kosten trägt, hängt vom Einzelfall ab: Bei anerkannten Geburtsgebrechen ist bis zum 20. Altersjahr häufig die IV zuständig, sonst meist die Krankenversicherung. Eine pauschale Kostenzusage gibt es nicht.
Wobei eine Kinderspitex unterstützt
Die Einsätze richten sich nach der Bedarfsabklärung und nach ärztlicher Anordnung. Sie ersetzen keine ärztliche Behandlung.
Pflege nach einem Spitalaufenthalt oder einer Operation
Begleitung bei chronischer Krankheit oder Behinderung
Anleitung und Beratung der Eltern
Palliative Begleitung von Kindern und Familien
Wer bezahlt die Kinderspitex?
Bei anerkannten Geburtsgebrechen kann die Invalidenversicherung medizinische Massnahmen bis zum vollendeten 20. Altersjahr übernehmen. Ob die Pflege dazugehört, entscheidet die IV-Stelle im Einzelfall.
In anderen Fällen beteiligt sich in der Regel die Krankenversicherung an Pflegeleistungen nach KLV. Für Kinder mit hohem Betreuungsbedarf können zudem eine Hilflosenentschädigung der IV oder ein Intensivpflegezuschlag in Frage kommen.
Kantone und Gemeinden regeln die Restfinanzierung unterschiedlich. Klären Sie Kostenfragen vorab mit IV-Stelle, Krankenversicherung und Spitex.
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind Bundesrecht, Kanton, Gemeinde und Versicherung im Einzelfall.
So gehen Familien vor
Häufig organisiert das Kinderspital oder die Kinderärztin den ersten Kontakt. Sie können aber auch selbst eine Kinderspitex anfragen.
Ärztliche Anordnung einholen
Bei Geburtsgebrechen frühzeitig die IV-Anmeldung prüfen
Bedarfsabklärung durch die Kinderspitex
Entlastung der Eltern mitplanen
Quellen und Redaktion
Stand der Angaben: Oktober 2026 · Redaktion PflegeInfo24.ch. Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.
Bei anerkannten Geburtsgebrechen kann die IV medizinische Massnahmen bis zum 20. Altersjahr übernehmen. Ob das im konkreten Fall die Pflege umfasst, entscheidet die IV-Stelle.
Kann ich als Elternteil angestellt werden?
Das ist im Einzelfall und nach kantonalen Regeln zu prüfen. Fragen Sie direkt bei der Kinderspitex nach.
Kinderspitex anfragen
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