Angehörigenpflege und Erwerbsarbeit

    Angehörige pflegen und dafür Lohn erhalten – so funktioniert die Anstellung bei einer Spitex

    Das Bundesgericht bestätigte 2019 (BGE 145 V 161), dass Grundpflege durch Angehörige ohne Pflegediplom in einem bestimmten Rahmen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden kann. Dafür werden Angehörige von einer Spitex angestellt. Entscheidend sind die Bedarfsabklärung durch eine Pflegefachperson und die fachliche Begleitung durch die Organisation.

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    Kurz erklärt

    • Vergütet wird anerkannte Grundpflege, nicht Haushalt oder reine Anwesenheit.
    • Voraussetzung ist eine Bedarfsabklärung durch eine diplomierte Pflegefachperson; eine ärztliche Anordnung ist für Grundpflege rechtlich nicht zwingend, wird aber von einzelnen Spitex-Organisationen verlangt.
    • Der Arbeitsvertrag umfasst Lohn und Sozialversicherungen.
    • Der Kanton Zürich verlangt zusätzlich einen Kurs in Pflegehilfe und eine regelmässige fachliche Begleitung.

    Angaben ohne Gewähr, Stand 2026, massgebend sind Kanton und Krankenkasse.

    Warum eine Anstellung möglich ist

    Viele Familien übernehmen täglich Körperpflege, Mobilisation oder Hilfe beim Essen, ohne zu wissen, dass ein Teil dieser Arbeit vergütet werden kann. Das Bundesgericht bestätigte 2019 mit BGE 145 V 161, dass Grundpflege durch Angehörige ohne Pflegediplom, die bei einer Spitex angestellt sind, in einem bestimmten Rahmen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden kann.

    Das Urteil bedeutet keinen automatischen Lohnanspruch für jede Hilfe. Zuerst erhebt eine diplomierte Pflegefachperson den Bedarf. Eine ärztliche Anordnung ist für Grundpflege rechtlich nicht zwingend (Art. 7 KLV); einzelne Spitex-Organisationen verlangen in der Praxis trotzdem eine ärztliche Verordnung. Nur dokumentierte Grundpflege innerhalb dieses Bedarfs kann Bestandteil des Arbeitsverhältnisses sein.

    Die Spitex trägt die fachliche Verantwortung. Sie schliesst den Arbeitsvertrag, führt in die Aufgaben ein, kontrolliert die Qualität, dokumentiert Leistungen und rechnet mit den Kostenträgern ab. PflegeInfo24.ch selbst stellt keine Angehörigen an, sondern informiert und vermittelt auf Wunsch an passende bewilligte Organisationen.

    Welche Tätigkeiten bezahlt werden

    Zur Grundpflege zählen körperbezogene Tätigkeiten, die eine pflegebedürftige Person nicht selbstständig ausführen kann. Typische Beispiele sind Unterstützung beim Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, bei der Mobilisation oder beim Essen und Trinken. Entscheidend ist immer die individuelle Bedarfsabklärung.

    Nicht über dieses Modell bezahlt werden gewöhnliche Haushaltsarbeiten, Einkaufen, Kochen, Fahrdienste oder reine Gesellschaft. Auch die allgemeine Bereitschaft rund um die Uhr ist keine abrechenbare Grundpflege. Solche Leistungen können separat organisiert und finanziert werden.

    Behandlungspflege wie Injektionen, komplexe Wundversorgung oder medizinische Überwachung setzt entsprechende Qualifikation voraus. Angehörige ohne Pflegeausbildung dürfen diese Tätigkeiten nicht allein aufgrund des Arbeitsvertrags übernehmen.

    Voraussetzungen für den Arbeitsvertrag

    Am Anfang steht die Bedarfsabklärung durch eine Pflegefachperson; einzelne Spitex-Organisationen verlangen zusätzlich eine ärztliche Verordnung. Die Spitex prüft zudem, ob sie Angehörige anstellt, ob die Person für die Aufgaben geeignet ist und wie Schulung sowie Begleitung organisiert werden. Anschliessend werden Pensum, Stundenlohn, Sozialversicherungen, Ferien und Kündigungsregeln im Arbeitsvertrag festgehalten.

    Die geleistete Grundpflege muss zeitnah und korrekt dokumentiert werden. Veränderungen des Gesundheitszustands sind der zuständigen Pflegefachperson zu melden. Regelmässige Begleitung schützt die betreute Person und hilft der angehörigen Pflegeperson, Techniken sicher anzuwenden.

    Ein Arbeitsverhältnis schafft Rechte und Pflichten. Dazu gehören AHV-, IV- und ALV-Beiträge, Lohnabrechnung und arbeitsrechtliche Regeln. Lassen Sie sich erklären, wie Krankheit, Ferien und Vertretung geregelt sind.

    Besondere Vorgaben im Kanton Zürich

    Der Kanton Zürich verlangt (Medienmitteilung vom August 2025, Merkblatt mit Anpassungen vom 17. September 2025), dass Angehörige ohne Pflegeausbildung spätestens ein Jahr nach Stellenantritt einen Kurs in Pflegehilfe, zum Beispiel SRK Pflegehelfer/in, oder eine gleichwertige Ausbildung absolvieren. Fragen Sie die anstellende Organisation, welcher Kurs anerkannt wird, wer die Kosten trägt und wie Arbeitszeit während der Ausbildung behandelt wird.

    Die Spitex muss eigene diplomierte Pflegefachpersonen einsetzen. Diese begleiten die angestellte Person mindestens alle zwei Wochen telefonisch und monatlich vor Ort. Die Zahl der Angehörigen pro Pflegefachperson ist begrenzt. Ab 2026 muss die Spitex die Stunden der angestellten Angehörigen gegenüber der Gemeinde separat ausweisen. Die Begleitung ist ein verbindlicher Teil der Qualitätssicherung und sollte im Ablauf klar geplant sein.

    Der Lohn liegt üblicherweise zwischen CHF 30 und 40 pro Stunde (Angabe Kanton Zürich). Das Normdefizit ist der Höchstbetrag, den die Gemeinde an die Restkosten einer Spitex zahlt, die nicht von der Gemeinde betrieben oder beauftragt ist. Für Grundpflege durch angestellte Angehörige beträgt es 2026 CHF 15.75 und 2027 CHF 16.75 pro Stunde; 2025 galt für Grundpflege allgemein ein Normdefizit von CHF 30.30. Das Normdefizit ist kein Lohn und wird nicht an Angehörige ausbezahlt. Diese Grössen erklären die Finanzierung, ersetzen aber keine konkrete Offerte der anstellenden Spitex.

    Rechenbeispiel für zwei Stunden Grundpflege pro Tag

    Beispiel: Werden in der Bedarfsabklärung täglich zwei Stunden anerkannte Grundpflege festgelegt und beträgt der Bruttolohn CHF 35 pro Stunde, ergibt sich bei 30 Tagen folgende Rechnung: 2 Stunden × 30 Tage × CHF 35 = CHF 2'100 brutto pro Monat. Das ist ein vereinfachtes Beispiel und keine Zusage.

    In der Praxis können Einsatztage, anerkannte Minuten, Ferien, Abwesenheiten und arbeitsvertragliche Regeln den Betrag verändern. Nicht jede tatsächlich aufgewendete Betreuungsstunde wird als Grundpflege anerkannt. Der Lohnrechner liefert deshalb nur eine Orientierung.

    Die OKP zahlt der Spitex für Grundpflege CHF 52.60 pro Stunde. Dieser Betrag ist nicht mit dem Bruttolohn der angestellten Person gleichzusetzen: Die Organisation trägt unter anderem fachliche Begleitung, Administration, Sozialversicherungen und weitere Betriebskosten.

    Anstellung in sechs Schritten

    Erstens schildern Sie einer Spitex mit entsprechendem Modell die Pflegesituation. Zweitens klärt die Spitex, ob sie zusätzlich eine ärztliche Verordnung verlangt; für Grundpflege ist diese rechtlich nicht zwingend. Drittens führt eine diplomierte Pflegefachperson die Bedarfsabklärung zu Hause durch. Viertens klärt die Organisation Eignung, Schulung und Rahmenbedingungen.

    Fünftens erhalten Sie einen Arbeitsvertrag mit Pensum, Lohn, Sozialversicherungen, Ferien und Pflichten zur Dokumentation. Sechstens beginnt die begleitete Pflege. Die verantwortliche Pflegefachperson kontrolliert die Entwicklung und passt den Bedarf bei wesentlichen Veränderungen an.

    Vergleichen Sie mehrere Organisationen, weil Lohn, Begleitmodell, Kursunterstützung und Vertragsbedingungen variieren können. Achten Sie nicht nur auf den höchsten Stundenlohn, sondern auch auf verlässliche fachliche Unterstützung.

    Weitere Unterstützung sinnvoll kombinieren

    Eine Anstellung schliesst andere Leistungen nicht grundsätzlich aus. Die Hilflosenentschädigung AHV beträgt zu Hause seit 2025 monatlich CHF 252 bei leichter, CHF 630 bei mittlerer und CHF 1'008 bei schwerer Hilflosigkeit. Anspruch und Einstufung werden separat geprüft.

    Betreuungsgutschriften der AHV sind keine direkte Auszahlung. Sie können bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ergänzungsleistungen können je nach Einkommen, Vermögen und anerkannten Krankheits- oder Behinderungskosten unterstützen.

    Für IV-versicherte Personen kann ein Assistenzbeitrag relevant sein. Erwerbstätige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kurzabsenzen für die Betreuung Angehöriger, insgesamt bis zu zehn Tage pro Jahr; für schwer gesundheitlich beeinträchtigte Kinder besteht ein Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen. Lassen Sie die persönliche Situation bei den zuständigen Stellen prüfen.

    Was in anderen Kantonen gilt

    Das Bundesgerichtsurteil gilt schweizweit, doch Kantone gestalten Restfinanzierung, Aufsicht und zusätzliche Anforderungen unterschiedlich. Auch Spitex-Organisationen unterscheiden sich bei Lohn, Schulung, Mindestpensum und Begleitung. Zürcher Vorgaben dürfen daher nicht ungeprüft auf einen anderen Kanton übertragen werden.

    Geben Sie im Formular Ihren Kanton und Ihre PLZ an. Wir suchen nach passenden Organisationen in Ihrer Region und klären, ob dort eine Anstellung angeboten wird. Eine verbindliche Entscheidung treffen anschliessend die zuständige Spitex, Ärztin oder Arzt und die Kostenträger.

    Bezahlte Grundpflege und nicht vergütete Alltagshilfe

    Typische TätigkeitÜber Angehörigenanstellung möglich?Hinweis
    KörperpflegeJa, wenn im Bedarf abgeklärtUmfang gemäss Bedarfsabklärung
    An- und AuskleidenJa, als GrundpflegeNur bei ausgewiesenem Unterstützungsbedarf
    MobilisationJa, als GrundpflegeFachliche Anleitung beachten
    Essen eingebenJa, als GrundpflegeBedarf muss dokumentiert sein
    Putzen und WäscheNeinHaushalt separat organisieren
    Einkaufen und KochenNeinKeine OKP-Grundpflege
    Reine Gesellschaft und AnwesenheitNeinBetreuung separat finanzieren

    Häufige Fragen

    Kann ich ohne Pflegediplom angestellt werden?

    Ja. Das Bundesgericht bestätigte 2019 (BGE 145 V 161), dass Grundpflege durch Angehörige ohne Pflegediplom in einem bestimmten Rahmen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden kann. Bedarfsabklärung und fachliche Begleitung bleiben erforderlich.

    Welche Tätigkeiten werden bezahlt?

    Anerkannte Grundpflege wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation und Essen eingeben. Haushalt, Einkaufen und reine Betreuung werden nicht über dieses Modell vergütet.

    Wie hoch ist der Lohn?

    Im Kanton Zürich liegt der Lohn üblicherweise zwischen CHF 30 und 40 pro Stunde (Angabe Kanton Zürich). Der konkrete Lohn und Umfang hängen von Spitex, Vertrag und Bedarfsabklärung ab.

    Brauche ich eine ärztliche Anordnung?

    Rechtlich nicht zwingend: Abklärung, Beratung und Grundpflege kann eine Pflegefachperson nach einer Bedarfsabklärung auch ohne ärztliche Anordnung erbringen; Behandlungspflege braucht eine ärztliche Anordnung (Art. 7 KLV). Einzelne Spitex-Organisationen verlangen in der Praxis trotzdem eine ärztliche Verordnung. Die Bedarfsabklärung durch eine diplomierte Pflegefachperson der Spitex ist in jedem Fall nötig.

    Welche Ausbildung brauche ich in Zürich?

    Der Kanton Zürich verlangt spätestens ein Jahr nach Stellenantritt einen Kurs in Pflegehilfe, etwa SRK Pflegehelfer/in, oder eine gleichwertige Ausbildung.

    Wie werde ich fachlich begleitet?

    In Zürich muss die Spitex mindestens alle zwei Wochen telefonisch und monatlich vor Ort begleiten. In anderen Kantonen können die Vorgaben abweichen.

    Kann ich Hilflosenentschädigung zusätzlich erhalten?

    Eine Anstellung schliesst sie nicht grundsätzlich aus. Anspruch und Höhe werden separat durch die zuständige Stelle geprüft.

    Sind Betreuungsgutschriften ein ausbezahlter Lohn?

    Nein. Betreuungsgutschriften können die spätere AHV-Rentenberechnung beeinflussen, sind aber keine laufende Auszahlung.

    Wer stellt mich an?

    Eine bewilligte Spitex-Organisation schliesst den Arbeitsvertrag. PflegeInfo24.ch informiert und vermittelt, stellt aber selbst niemanden an.

    Gilt das in allen Kantonen gleich?

    Die Grundmöglichkeit gilt schweizweit, kantonale Finanzierung und Anforderungen unterscheiden sich. Wir klären passende Angebote für Ihren Kanton.

    Quellen und Redaktion

    Stand der Angaben: September 2026 · PflegeInfo24.ch Redaktion. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.

    Passende Spitex für die Anstellung finden

    Wir klären Ihre Ausgangslage und suchen Angebote in Ihrer Region.

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