Pflegende Angehörige in Winterthur anstellen – Voraussetzungen und Abrechnung
Wer in Winterthur einen Elternteil oder Partner pflegt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen von einer Spitex für die anerkannte Grundpflege anstellen lassen. Der Kanton Zürich hat 2025 die Vorgaben für solche Anstellungen präzisiert; seit 2026 gelten zudem neue Regeln für die Abrechnung – auch mit der Stadt Winterthur. Diese Seite erklärt, was sich geändert hat und wie Sie vorgehen.
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Kurz erklärt
Angestellt wird für anerkannte Grundpflege nach einer Bedarfsabklärung durch eine Pflegefachperson, nicht für Betreuung oder Haushalt.
Nach dem kantonalen Merkblatt (Anpassung vom 17. September 2025) müssen Angehörige ohne Pflegeausbildung im Kanton Zürich spätestens ein Jahr nach Stellenantritt einen Kurs Pflegehilfe SRK oder eine gleichwertige Ausbildung absolvieren.
Seit 1. Januar 2026 gilt ein separates Normdefizit für Grundpflege durch Angehörige; Organisationen rechnen diese Stunden gegenüber der Stadt Winterthur separat ab.
Typische Löhne liegen bei etwa CHF 30–40 pro Stunde brutto; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
Angaben ohne Gewähr, Stand 2026, massgebend sind Kanton und Krankenkasse.
So funktioniert die Anstellung
Eine Spitex-Organisation stellt die pflegende Person an, klärt den Pflegebedarf ab und rechnet die anerkannte Grundpflege mit Krankenkasse und Wohngemeinde ab. Die angestellte Person erhält Lohn und ist sozialversichert. Voraussetzungen sind eine Bedarfsabklärung durch eine diplomierte Pflegefachperson und ein Arbeitsvertrag; eine ärztliche Anordnung ist für Grundpflege nach KLV nicht nötig.
Vergütet wird nur die Zeit für anerkannte Grundpflege – etwa Hilfe bei Körperpflege, Ankleiden, Mobilisation oder Essen. Betreuung, Gesellschaft und Haushalt gehören nicht dazu, auch wenn sie zeitlich oft mehr ausmachen.
Zürcher Vorgaben und Neuerungen 2026
Angehörige ohne Pflegeausbildung müssen im Kanton Zürich spätestens ein Jahr nach Stellenantritt einen Kurs Pflegehilfe – zum Beispiel SRK Pflegehelfer/in – oder eine gleichwertige Ausbildung abschliessen. Die anstellende Organisation muss eine diplomierte Pflegefachperson einsetzen, die mindestens alle zwei Wochen telefonisch und monatlich vor Ort begleitet.
Seit 2026 gilt zudem für Grundpflege durch angestellte Angehörige ein eigenes, tieferes Normdefizit von CHF 15.75 pro Stunde. Das Normdefizit ist kein Lohn und wird nicht an Angehörige ausbezahlt: Es ist der Höchstbeitrag, den die Wohngemeinde einer Spitex-Organisation ohne kommunalen Leistungsauftrag an die ungedeckten Pflegekosten zahlt. Den Lohn legt die anstellende Spitex-Organisation im Arbeitsvertrag fest. Die Stadt Winterthur verlangt seit 1. Januar 2026, dass Spitex-Organisationen die Grundpflege durch angestellte Angehörige in ihrer Abrechnung separat ausweisen. Für Familien heisst das: Fragen Sie nach, wie die anstellende Organisation mit der neuen Finanzierung umgeht und ob sich dadurch Lohn oder Bedingungen verändern.
Lohn und Beispielrechnung
Typisch sind etwa CHF 30–40 pro Stunde brutto inklusive Sozialversicherungen. Beispiel: Werden täglich zwei Stunden anerkannte Grundpflege festgelegt, ergibt das bei CHF 35 und 30 Tagen rechnerisch CHF 2'100 brutto pro Monat. Das ist eine vereinfachte Beispielrechnung und keine Zusage.
Wie viele Minuten anerkannt werden, legt die Pflegefachperson in der Bedarfsabklärung fest. Parallel können Hilflosenentschädigung oder Zusatzleistungen relevant sein; sie ersetzen den Lohn nicht, sondern decken andere Bedürfnisse.
Wo Sie in Winterthur anfragen können
Nicht jede Organisation bietet die Anstellung von Angehörigen an. Im Angebotsverzeichnis des Altersforums Winterthur sind städtische, gemeinnützige und private Spitex-Organisationen aufgeführt; einzelne private Anbieter nennen die Anstellung pflegender Angehöriger ausdrücklich auf ihrer Website. Vergleichen Sie Lohn, Begleitmodell, Kursunterstützung und Kündigungsbedingungen.
Neutral beraten Sie die Wohnberatung der Stadt (052 267 55 23) und Pro Senectute Winterthur, zum Beispiel zur Frage, wie sich Anstellung, Entlastung und eigene Erwerbstätigkeit vereinbaren lassen. PflegeInfo24.ch ist keine Spitex und erbringt keine Pflege. Wir ordnen Ihren Bedarf kostenlos ein und geben Ihre Anfrage nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung an ausgewählte passende Anbieter weiter.
Kann ich mich in Winterthur als Angehörige anstellen lassen?
Ja, wenn eine bewilligte Spitex-Organisation dieses Modell anbietet und Bedarfsabklärung und Arbeitsvertrag vorliegen.
Welcher Kurs ist nötig?
Ohne Pflegeausbildung ist im Kanton Zürich spätestens ein Jahr nach Stellenantritt ein Kurs Pflegehilfe, etwa SRK Pflegehelfer/in, oder eine gleichwertige Ausbildung erforderlich.
Was ändert sich 2026 bei der Abrechnung in Winterthur?
Spitex-Organisationen müssen die Grundpflege durch angestellte Angehörige gegenüber der Stadt Winterthur separat ausweisen, weil dafür seit 1. Januar 2026 ein eigenes Normdefizit gilt.
Wird die ganze Betreuungszeit bezahlt?
Nein. Vergütet wird nur die in der Bedarfsabklärung anerkannte Grundpflege, nicht Betreuung oder Haushalt.
Quellen und Redaktion
Stand der Angaben: September 2026 · PflegeInfo24.ch Redaktion. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.
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