Ratgeber · Angehörige

    Betreuungsgutschriften der AHV richtig verstehen

    Wer betreuungsbedürftige Angehörige unterstützt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Betreuungsgutschriften der AHV erhalten. Sie werden nicht ausbezahlt, sondern bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt.

    Keine Geldleistung

    Betreuungsgutschriften sind Zuschläge zum massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen bei der AHV-Rentenberechnung. Sie sind weder Lohn noch Pflegegeld und ersetzen keine Erwerbsausfälle.

    Wer eine Gutschrift beantragen kann

    Massgebend sind die Voraussetzungen nach AHVG und dem aktuellen Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV. Dazu gehören insbesondere die Betreuung einer hilflosen verwandten Person mit anerkanntem Anspruch und die gesetzlich verlangte räumliche Erreichbarkeit.

    Die Voraussetzungen können sich je nach Verwandtschaft, Haushaltssituation und Grad der Hilflosigkeit unterscheiden. Lassen Sie Ihren Fall von der kantonalen Ausgleichskasse prüfen.

    Wie die Gutschrift wirkt

    Die Betreuungsgutschrift erhöht nicht das aktuelle Einkommen. Sie wird bei der Berechnung einer späteren AHV-Rente dem Erwerbseinkommen zugerechnet. Ob und wie stark sie die Rente verändert, hängt von der gesamten Beitrags- und Einkommensgeschichte ab.

    Jedes Jahr anmelden

    Der Anspruch muss grundsätzlich jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse angemeldet werden. Wird die Betreuung von mehreren Personen geleistet, wird die Gutschrift geteilt. Bewahren Sie Verfügungen und Nachweise auf und beachten Sie die Fristen im Merkblatt.

    Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind Bundesrecht, Kanton, Gemeinde und Versicherung im Einzelfall.

    Quellen und Redaktion

    Stand der Angaben: Oktober 2026 · Redaktion PflegeInfo24.ch. Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.

    Häufige Fragen

    Werden Betreuungsgutschriften ausbezahlt?

    Nein. Sie werden ausschliesslich bei der späteren AHV-Rentenberechnung berücksichtigt.

    Muss ich Betreuungsgutschriften beantragen?

    Ja, der Anspruch muss grundsätzlich jährlich bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse angemeldet werden.