Ratgeber · Angehörige
Betreuungsgutschriften der AHV richtig verstehen
Wer betreuungsbedürftige Angehörige unterstützt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Betreuungsgutschriften der AHV erhalten. Sie werden nicht ausbezahlt, sondern bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt.
Keine Geldleistung
Betreuungsgutschriften sind Zuschläge zum massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen bei der AHV-Rentenberechnung. Sie sind weder Lohn noch Pflegegeld und ersetzen keine Erwerbsausfälle.
Wer eine Gutschrift beantragen kann
Massgebend sind die Voraussetzungen nach AHVG und dem aktuellen Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV. Dazu gehören insbesondere die Betreuung einer hilflosen verwandten Person mit anerkanntem Anspruch und die gesetzlich verlangte räumliche Erreichbarkeit.
Die Voraussetzungen können sich je nach Verwandtschaft, Haushaltssituation und Grad der Hilflosigkeit unterscheiden. Lassen Sie Ihren Fall von der kantonalen Ausgleichskasse prüfen.
Wie die Gutschrift wirkt
Die Betreuungsgutschrift erhöht nicht das aktuelle Einkommen. Sie wird bei der Berechnung einer späteren AHV-Rente dem Erwerbseinkommen zugerechnet. Ob und wie stark sie die Rente verändert, hängt von der gesamten Beitrags- und Einkommensgeschichte ab.
Jedes Jahr anmelden
Der Anspruch muss grundsätzlich jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse angemeldet werden. Wird die Betreuung von mehreren Personen geleistet, wird die Gutschrift geteilt. Bewahren Sie Verfügungen und Nachweise auf und beachten Sie die Fristen im Merkblatt.
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind Bundesrecht, Kanton, Gemeinde und Versicherung im Einzelfall.
Quellen und Redaktion
Stand der Angaben: Oktober 2026 · Redaktion PflegeInfo24.ch. Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.
Das könnte Ihnen weiterhelfen
Pflegegeld in der Schweiz
Welche Beiträge es statt eines einheitlichen Pflegegelds gibt
Mehr erfahrenHilflosenentschädigung
Anspruch, Stufen und Antrag verstehen
Mehr erfahrenAngehörigenpflege
Entlastung und Unterstützung für Familien
Mehr erfahrenEntlastung für Angehörige
Entlastungsangebote und Rechte pflegender Angehöriger
Mehr erfahrenHäufige Fragen
Werden Betreuungsgutschriften ausbezahlt?
Nein. Sie werden ausschliesslich bei der späteren AHV-Rentenberechnung berücksichtigt.
Muss ich Betreuungsgutschriften beantragen?
Ja, der Anspruch muss grundsätzlich jährlich bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse angemeldet werden.