Ratgeber · Arbeit und Betreuung
Betreuungsurlaub: zwei unterschiedliche Ansprüche
Das Schweizer Recht kennt einen kurzen bezahlten Urlaub für die Betreuung gesundheitlich beeinträchtigter Angehöriger und einen längeren Urlaub für Eltern schwer gesundheitlich beeinträchtigter Kinder. Voraussetzungen und Finanzierung sind verschieden.
Nicht miteinander verwechseln
Art. 329h OR regelt den kurzen Urlaub für Angehörige. Der 14-wöchige Betreuungsurlaub für Eltern eines schwer gesundheitlich beeinträchtigten Kindes beruht auf Art. 329i OR und wird über die Erwerbsersatzordnung entschädigt. Eine gewöhnliche Erkrankung des Kindes begründet nicht automatisch den längeren Urlaub.
Kurzer Urlaub nach Art. 329h OR
Arbeitnehmende haben für die Betreuung eines gesundheitlich beeinträchtigten Familienmitglieds oder der Lebenspartnerin beziehungsweise des Lebenspartners Anspruch auf bezahlten Urlaub. Er ist auf die notwendige Dauer begrenzt, höchstens drei Tage pro Ereignis und – ausser bei Kindern – höchstens zehn Tage pro Jahr.
Bei der Betreuung eigener gesundheitlich beeinträchtigter Kinder gilt die jährliche Obergrenze von zehn Tagen nicht. Der konkrete Anspruch und nötige Nachweise sind mit dem Arbeitgeber zu klären.
14 Wochen bei schwer gesundheitlich beeinträchtigtem Kind
Eltern eines wegen Krankheit oder Unfall schwer gesundheitlich beeinträchtigten minderjährigen Kindes können unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Betreuungsurlaub von höchstens 14 Wochen beziehen. Die Betreuungsentschädigung wird über die Erwerbsersatzordnung ausgerichtet.
Die Eltern können den Urlaub aufteilen und innerhalb der gesetzlichen Rahmenfrist beziehen. Ob eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung im Sinn des Gesetzes vorliegt, wird anhand der konkreten Voraussetzungen beurteilt.
Vorgehen und Nachweise
Informieren Sie den Arbeitgeber früh und reichen Sie die verlangten ärztlichen Nachweise ein. Die Anmeldung für die EO-Betreuungsentschädigung läuft über die zuständige Ausgleichskasse. Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag oder kantonales Personalrecht können weitergehende Regelungen enthalten.
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind Bundesrecht, Kanton, Gemeinde und Versicherung im Einzelfall.
Quellen und Redaktion
Stand der Angaben: Oktober 2026 · Redaktion PflegeInfo24.ch. Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.
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Häufige Fragen
Sind drei Tage und 14 Wochen derselbe Anspruch?
Nein. Der kurze Urlaub nach Art. 329h OR und der 14-wöchige Urlaub für Eltern eines schwer gesundheitlich beeinträchtigten Kindes nach Art. 329i OR haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Wird der 14-wöchige Urlaub vom Arbeitgeber bezahlt?
Die Entschädigung richtet sich nach der Erwerbsersatzordnung. Anmeldung und Auszahlung sind mit Arbeitgeber und Ausgleichskasse zu klären.