Ein Sturz, eine Diagnose oder zunehmende Vergesslichkeit: Pflegebedarf entsteht oft plötzlich. Diese Checkliste ordnet die ersten Schritte und zeigt, wer in der Schweiz weiterhilft.
Klären Sie zuerst den Bedarf mit Hausärztin oder Hausarzt, holen Sie eine Spitex-Abklärung ein und prüfen Sie dann Finanzierung und Entlastung. Bei akuter Gefahr wählen Sie den Notruf 144.
Checkliste für die ersten Tage
Nicht alles muss sofort erledigt sein. Diese Reihenfolge hat sich in vielen Situationen bewährt.
Medizinische Situation mit Hausärztin, Hausarzt oder Spital klären
Spitex für eine Bedarfsabklärung kontaktieren
Wohnung auf Sturzgefahren prüfen und Hilfsmittel klären
Zuständigkeiten in der Familie absprechen
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung prüfen
Finanzierung früh klären
Pflege nach KLV wird von der Krankenversicherung mitfinanziert. Betreuung und Haushalt sind meist privat zu bezahlen. Je nach Situation helfen Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen oder kantonale Beiträge.
Eine Hilflosenentschädigung der AHV setzt in der Regel voraus, dass die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat. Melden Sie sich deshalb frühzeitig an.
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind Bundesrecht, Kanton, Gemeinde und Versicherung im Einzelfall.
Wo Sie kostenlos Beratung erhalten
Neben Spitex und Hausarztpraxis bieten Pro Senectute, kantonale Anlaufstellen und Fachorganisationen wie Alzheimer Schweiz Beratung an. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Austritt.
An die eigene Entlastung denken
Pflegende Angehörige tragen oft viel. Planen Sie Entlastung von Anfang an mit, etwa durch stundenweise Betreuung, Tagesstätten oder Entlastungsdienste. Erwerbstätige Angehörige haben nach Art. 329h OR Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung, höchstens 3 Tage pro Ereignis und 10 Tage pro Jahr.
Quellen und Redaktion
Stand der Angaben: Oktober 2026 · Redaktion PflegeInfo24.ch. Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.
Meist die Hausärztin oder der Hausarzt bzw. das Spital. Für die Pflege zu Hause klärt eine Spitex den Bedarf ab.
Muss die Familie die Pflege selbst bezahlen?
Pflegeleistungen nach KLV werden mitfinanziert. Betreuung und Haushalt sind meist privat zu bezahlen; Sozialversicherungen können je nach Situation helfen.
Unterstützung im Pflegefall anfragen
Kostenlos und unverbindlich. Wir sind keine Spitex und erbringen keine Pflege.
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