Situation: neuer Pflegebedarf

    Pflegefall in der Familie: was jetzt zu tun ist

    Ein Sturz, eine Diagnose oder zunehmende Vergesslichkeit: Pflegebedarf entsteht oft plötzlich. Diese Checkliste ordnet die ersten Schritte und zeigt, wer in der Schweiz weiterhilft.

    Die wichtigsten Schritte

    Klären Sie zuerst den Bedarf mit Hausärztin oder Hausarzt, holen Sie eine Spitex-Abklärung ein und prüfen Sie dann Finanzierung und Entlastung. Bei akuter Gefahr wählen Sie den Notruf 144.

    Checkliste für die ersten Tage

    Nicht alles muss sofort erledigt sein. Diese Reihenfolge hat sich in vielen Situationen bewährt.

    • Medizinische Situation mit Hausärztin, Hausarzt oder Spital klären
    • Spitex für eine Bedarfsabklärung kontaktieren
    • Wohnung auf Sturzgefahren prüfen und Hilfsmittel klären
    • Zuständigkeiten in der Familie absprechen
    • Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung prüfen

    Finanzierung früh klären

    Pflege nach KLV wird von der Krankenversicherung mitfinanziert. Betreuung und Haushalt sind meist privat zu bezahlen. Je nach Situation helfen Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen oder kantonale Beiträge.

    Eine Hilflosenentschädigung der AHV setzt in der Regel voraus, dass die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat. Melden Sie sich deshalb frühzeitig an.

    Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind Bundesrecht, Kanton, Gemeinde und Versicherung im Einzelfall.

    Wo Sie kostenlos Beratung erhalten

    Neben Spitex und Hausarztpraxis bieten Pro Senectute, kantonale Anlaufstellen und Fachorganisationen wie Alzheimer Schweiz Beratung an. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Austritt.

    An die eigene Entlastung denken

    Pflegende Angehörige tragen oft viel. Planen Sie Entlastung von Anfang an mit, etwa durch stundenweise Betreuung, Tagesstätten oder Entlastungsdienste. Erwerbstätige Angehörige haben nach Art. 329h OR Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung, höchstens 3 Tage pro Ereignis und 10 Tage pro Jahr.

    Quellen und Redaktion

    Stand der Angaben: Oktober 2026 · Redaktion PflegeInfo24.ch. Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.

    Häufige Fragen

    Wer ist bei einem Pflegefall zuerst zuständig?

    Meist die Hausärztin oder der Hausarzt bzw. das Spital. Für die Pflege zu Hause klärt eine Spitex den Bedarf ab.

    Muss die Familie die Pflege selbst bezahlen?

    Pflegeleistungen nach KLV werden mitfinanziert. Betreuung und Haushalt sind meist privat zu bezahlen; Sozialversicherungen können je nach Situation helfen.

    Unterstützung im Pflegefall anfragen

    Kostenlos und unverbindlich. Wir sind keine Spitex und erbringen keine Pflege.

    Anfrage Pflegefall

    Kostenlos und unverbindlich. Eine Weitergabe an Anbieter erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

    Schritt 1 von 3

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