Ratgeber · Finanzierung
Assistenzbeitrag der IV: Voraussetzungen und Ablauf
Der Assistenzbeitrag ermöglicht anspruchsberechtigten Personen, Hilfe selbst anzustellen und zu organisieren. Er ist an konkrete Voraussetzungen gebunden und nicht mit Spitex-Finanzierung oder einem allgemeinen Pflegegeld gleichzusetzen.
Ein Arbeitgebermodell
Beim Assistenzbeitrag stellt die versicherte Person Assistenzpersonen im Arbeitsvertrag an. Die IV vergütet anerkannte Assistenzstunden nach ihrer Verfügung. Ein Anspruch kann nur die zuständige IV-Stelle verbindlich feststellen.
Grundvoraussetzungen
Nach IVG und Merkblatt braucht es grundsätzlich eine Hilflosenentschädigung der IV und das Wohnen zu Hause. Je nach Alter, Handlungsfähigkeit, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit gelten weitere Voraussetzungen.
Die IV-Stelle klärt den anerkannten Hilfebedarf und berücksichtigt dabei bereits gedeckte Leistungen. Aus einer Hilflosenentschädigung allein folgt deshalb nicht automatisch ein Assistenzbeitrag.
Was das Arbeitgebermodell bedeutet
Die versicherte Person oder ihre gesetzliche Vertretung schliesst Arbeitsverträge, rechnet Sozialversicherungen ab und organisiert Vertretungen. Leistungen einer Organisation werden im Assistenzbeitrag grundsätzlich nicht wie direkt angestellte Assistenz vergütet.
Nahe Angehörige und bestimmte andere Personen können nach den gesetzlichen Regeln von der Tätigkeit als Assistenzperson ausgeschlossen sein. Die IV-Stelle gibt für den Einzelfall verbindlich Auskunft.
Abgrenzung zu Spitex und Hilflosenentschädigung
Spitex-Pflege wird nach KVG/KLV über zugelassene Leistungserbringer finanziert. Die Hilflosenentschädigung ist eine pauschale Geldleistung; der Assistenzbeitrag vergütet nachgewiesene Assistenz im Arbeitgebermodell. Die Leistungen werden koordiniert und nicht beliebig kumuliert.
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind Bundesrecht, Kanton, Gemeinde und Versicherung im Einzelfall.
Quellen und Redaktion
Stand der Angaben: Oktober 2026 · Redaktion PflegeInfo24.ch. Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.
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Mehr erfahrenHäufige Fragen
Ist der Assistenzbeitrag ein allgemeines Pflegegeld?
Nein. Er ist eine zweckgebundene IV-Leistung für anerkannte Assistenz im Arbeitgebermodell und setzt eine Verfügung der IV-Stelle voraus.
Bezahlt der Assistenzbeitrag eine Spitex?
Spitex-Leistungen und Assistenzbeitrag beruhen auf unterschiedlichen Finanzierungssystemen. Die IV-Stelle koordiniert anrechenbare Leistungen im Einzelfall.