Pflegegeld in der Schweiz: welche Beiträge es tatsächlich gibt
Wer aus Deutschland oder Österreich kommt, sucht oft nach «Pflegegeld». In der Schweiz gibt es keine einheitliche Geldleistung mit diesem Namen. Stattdessen gibt es mehrere Leistungen mit eigenen Voraussetzungen. Diese Seite ordnet sie ein.
Es gibt kein schweizweites Pflegegeld. Je nach Situation kommen Hilflosenentschädigung der AHV oder IV, der Assistenzbeitrag der IV, Ergänzungsleistungen, Betreuungsgutschriften in der AHV, eine Anstellung pflegender Angehöriger bei einer Spitex oder kantonale bzw. kommunale Beiträge infrage.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick
Die folgenden Leistungen werden häufig mit «Pflegegeld» verwechselt oder erfüllen einen ähnlichen Zweck.
Hilflosenentschädigung (HE) der AHV oder IV: monatliche Geldleistung bei Hilfsbedarf in alltäglichen Lebensverrichtungen
Assistenzbeitrag der IV: für Personen mit IV-Hilflosenentschädigung, die Assistenzpersonen anstellen
Ergänzungsleistungen (EL): können neben dem Existenzbedarf auch Krankheits- und Behinderungskosten vergüten
Betreuungsgutschriften: keine Auszahlung, sondern Gutschriften für die spätere AHV-Rente betreuender Angehöriger
Anstellung bei einer Spitex: pflegende Angehörige erhalten Lohn für Grundpflege nach KLV
Kantonale oder kommunale Beiträge: in einzelnen Kantonen und Gemeinden, mit sehr unterschiedlichen Regeln
Hilflosenentschädigung: die bekannteste Geldleistung
Für Personen im AHV-Alter, die zu Hause leben, beträgt die Hilflosenentschädigung ab 2025 je nach Grad CHF 252 (leicht), CHF 630 (mittel) oder CHF 1'008 (schwer) pro Monat. Sie ist nicht zweckgebunden. Den Antrag stellen Sie bei der kantonalen Ausgleichskasse bzw. IV-Stelle.
Geld für pflegende Angehörige
Seit dem Bundesgerichtsurteil BGE 145 V 161 (2019) können Angehörige ohne Pflegediplom für Grundpflege von einer Spitex angestellt werden. Voraussetzung sind ärztliche Anordnung und Bedarfsabklärung. Bezahlt wird nur Grundpflege, nicht Haushalt oder Präsenz.
Betreuungsgutschriften werden auf Antrag jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse angemeldet und wirken sich erst auf die spätere Rente aus.
Kantonale Unterschiede
Einige Kantone und Gemeinden zahlen Beiträge an die Pflege zu Hause oder an pflegende Angehörige, andere nicht. Erkundigen Sie sich bei der Wohngemeinde, bei Pro Senectute oder der kantonalen Ausgleichskasse.
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind Bundesrecht, Kanton, Gemeinde und Versicherung im Einzelfall.
Quellen und Redaktion
Stand der Angaben: Oktober 2026 · Redaktion PflegeInfo24.ch. Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.
Gibt es in der Schweiz Pflegegeld wie in Deutschland?
Nein. Es gibt keine einheitliche Pflegeversicherung mit Pflegegeld. Ähnliche Zwecke erfüllen verschiedene Leistungen, vor allem die Hilflosenentschädigung.
Bekommen pflegende Angehörige Geld?
Möglich ist eine Anstellung bei einer Spitex für Grundpflege. Zudem gibt es Betreuungsgutschriften für die AHV und in einzelnen Kantonen oder Gemeinden Beiträge.
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