Spezialisierte Pflege

    Nachtspitex: Unterstützung in der Nacht verstehen

    Manche Menschen brauchen auch nachts Hilfe, etwa für Lagerung, Toilettengänge oder Medikamente. Ob und wie eine Nachtspitex verfügbar ist, ist regional sehr unterschiedlich. Hier sehen Sie, welche Formen es gibt und was die Krankenversicherung mitfinanziert.

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    Kurz erklärt

    Nachtspitex ist kein einheitlich geregeltes Angebot. Wichtig ist die Unterscheidung: Kurze, geplante Pflegeeinsätze in der Nacht sind Pflegeleistungen nach KLV. Eine durchgehende Präsenz oder Nachtwache ist meist Betreuung und wird überwiegend privat bezahlt.

    Welche Formen der Nachtunterstützung gibt es?

    Die Bezeichnungen variieren je nach Organisation und Region. Fragen Sie deshalb immer nach, was konkret angeboten wird.

    • Geplante Einsätze am späten Abend oder in der Nacht, zum Beispiel für Lagerung oder Medikamentengabe
    • Bereitschaft auf Abruf in einzelnen Regionen, etwa mit Notrufsystem
    • Nachtwache oder Präsenz über mehrere Stunden, häufig als Betreuung organisiert
    • Entlastungsnächte für pflegende Angehörige

    Was die Krankenversicherung mitfinanziert

    Für Pflegeleistungen nach Art. 7 KLV beteiligt sich die Krankenversicherung mit den Beiträgen nach Art. 7a KLV, unabhängig von der Tageszeit: CHF 76.90 pro Stunde für Abklärung und Beratung, CHF 63.00 für Behandlungspflege und CHF 52.60 für Grundpflege. Hinzu kommen Franchise, Selbstbehalt und eine kantonal geregelte Patientenbeteiligung.

    Reine Präsenz, Gesellschaft oder Haushalt in der Nacht sind keine KLV-Leistungen. Allfällige Nacht- oder Bereitschaftszuschläge regelt der Anbieter; lassen Sie sich diese schriftlich offerieren.

    Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind Bundesrecht, Kanton, Gemeinde und Versicherung im Einzelfall.

    So gehen Sie vor

    Pflegeleistungen nach Art. 7 KLV setzen eine Bedarfsabklärung voraus. Für Massnahmen der Untersuchung und Behandlung (Behandlungspflege) braucht es eine ärztliche Anordnung; für Abklärung, Beratung und Grundpflege gelten je nach Situation und Leistungserbringer unterschiedliche Regeln. Klären Sie das direkt mit der Spitex.

    • Nächtlichen Bedarf möglichst konkret beschreiben: wann, wie oft, wofür
    • Mit Hausärztin oder Hausarzt klären, ob Pflege oder Betreuung im Vordergrund steht
    • Bei der regionalen Spitex nach Nachteinsätzen fragen
    • Für Präsenz oder Nachtwache zusätzliche Betreuungsangebote prüfen

    Quellen und Redaktion

    Stand der Angaben: Oktober 2026 · Redaktion PflegeInfo24.ch. Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.

    Häufige Fragen

    Gibt es überall eine Nachtspitex?

    Nein. Nachteinsätze werden regional sehr unterschiedlich angeboten. Fragen Sie bei der zuständigen Spitex und bei privaten Organisationen nach.

    Zahlt die Krankenkasse eine Nachtwache?

    Eine reine Nachtwache ist in der Regel Betreuung und keine KLV-Pflegeleistung. Pflegeleistungen in der Nacht werden wie tagsüber mitfinanziert.

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