Betreuung im Alter
Seniorenbetreuung zu Hause: die passende Form finden
Viele ältere Menschen möchten möglichst lange in der eigenen Wohnung leben. Betreuung ergänzt dabei die Pflege: Gesellschaft, Begleitung, Haushalt und Tagesstruktur. Hier sehen Sie, welche Formen es gibt und wie Sie entscheiden.

Kurz gesagt
Seniorenbetreuung ist meist keine Pflegeleistung nach Krankenversicherung und wird deshalb überwiegend privat bezahlt. Je nach Situation können Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen oder kantonale bzw. kommunale Beiträge helfen. Wählen Sie die Form nach Bedarf, nicht nach dem Angebot.
Welche Formen der Seniorenbetreuung gibt es?
Die Formen unterscheiden sich vor allem im Umfang. Entscheidend ist, wie viel Präsenz nötig ist und ob zusätzlich Pflege gebraucht wird.
- Stundenweise Betreuung: einzelne Einsätze für Begleitung, Einkäufe oder Gesellschaft
- Regelmässige Betreuung: feste Tage und Zeiten, oft kombiniert mit Haushaltshilfe
- Tages- und Nachtstrukturen: Tagesstätten entlasten Angehörige und geben Struktur
- 24h- bzw. Live-in-Betreuung: eine Betreuungsperson wohnt im Haushalt, mit klaren Grenzen bei Arbeits- und Ruhezeiten
- Pflege durch eine Spitex: Pflegeleistungen nach ärztlicher Anordnung, getrennt von der Betreuung
Betreuung oder Pflege: warum die Unterscheidung wichtig ist
Pflegeleistungen nach Art. 7 KLV, also Abklärung, Behandlungspflege und Grundpflege, werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mitfinanziert, wenn eine zugelassene Spitex oder Pflegefachperson sie erbringt. Betreuung, Begleitung und Haushalt gehören grundsätzlich nicht dazu.
Für die Planung heisst das: Klären Sie zuerst, ob Pflegebedarf besteht. Die Betreuung wird danach ergänzend organisiert.
Worauf Sie bei Anbietern achten sollten
Ein seriöser Anbieter macht transparent, wer die Betreuung erbringt und wie abgerechnet wird.
- Schriftliche Offerte mit Stundenansätzen und Zuschlägen
- Klare Regelung von Anstellung, Sozialversicherungen und Versicherungsschutz
- Kontinuität der Bezugspersonen
- Kündigungsfristen und Verhalten bei Ausfällen
- Abgrenzung zwischen Betreuung und Pflege
Finanzierung im Überblick
Die Hilflosenentschädigung der AHV für Personen zu Hause beträgt ab 2025 je nach Grad CHF 252, CHF 630 oder CHF 1'008 pro Monat. Sie ist nicht zweckgebunden und kann für Betreuung eingesetzt werden. Ergänzungsleistungen können unter Umständen Krankheits- und Behinderungskosten vergüten; die Regeln dafür sind kantonal.
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind Bundesrecht, Kanton, Gemeinde und Versicherung im Einzelfall.
Quellen und Redaktion
Stand der Angaben: Oktober 2026 · Redaktion PflegeInfo24.ch. Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.
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Mehr erfahrenHäufige Fragen
Bezahlt die Krankenkasse Seniorenbetreuung?
Reine Betreuung, Begleitung und Haushalt sind grundsätzlich keine Pflichtleistung der Grundversicherung. Mitfinanziert werden Pflegeleistungen nach KLV durch zugelassene Leistungserbringer. Zusatzversicherungen können Teile übernehmen; das hängt vom Vertrag ab.
Wie finde ich heraus, wie viel Betreuung nötig ist?
Hilfreich ist eine Liste der Tätigkeiten, bei denen Hilfe nötig ist, und der Zeiten, in denen jemand anwesend sein sollte. Bei Pflegebedarf macht eine Spitex nach ärztlicher Anordnung eine Bedarfsabklärung.
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