Für Angehörige
Entlastung für pflegende Angehörige: Angebote und Rechte
Wer einen Menschen pflegt, braucht Pausen. Entlastung ist kein Luxus, sondern hilft, die Pflege zu Hause langfristig zu ermöglichen. Hier finden Sie die wichtigsten Angebote und Rechte im Überblick.

Wo anfangen?
Überlegen Sie, wann Sie Entlastung am dringendsten brauchen: regelmässig einige Stunden, tagsüber, nachts oder für Ferien. Dazu passt jeweils ein anderes Angebot. Beratungsstellen wie Pro Senectute oder Alzheimer Schweiz kennen regionale Möglichkeiten.
Entlastungsangebote
Die Verfügbarkeit ist regional unterschiedlich.
- Stundenweise Betreuung zu Hause
- Tagesstätten und Tagesstrukturen
- Nachtbetreuung
- Ferien- und Entlastungsbetten in Heimen
- Freiwilligen- und Besuchsdienste
- Hauswirtschaftliche Unterstützung
Rechte erwerbstätiger Angehöriger
Nach Art. 329h OR haben Arbeitnehmende Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung eines Familienmitglieds oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung: höchstens drei Tage pro Ereignis und zehn Tage pro Jahr.
Eltern eines schwer kranken oder verunfallten Kindes können einen längeren Betreuungsurlaub mit Entschädigung über die Erwerbsersatzordnung beanspruchen.
Finanzielle Entlastung
Betreuungsgutschriften verbessern die spätere AHV-Rente. Eine Anstellung bei einer Spitex für Grundpflege ist unter Voraussetzungen möglich. Die Hilflosenentschädigung der betreuten Person kann Entlastungsangebote mitfinanzieren.
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind Bundesrecht, Kanton, Gemeinde und Versicherung im Einzelfall.
Warnzeichen ernst nehmen
Anhaltende Erschöpfung, Schlafprobleme oder sozialer Rückzug sind Zeichen, dass Entlastung nötig ist. Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt und holen Sie früh Unterstützung.
Quellen und Redaktion
Stand der Angaben: Oktober 2026 · Redaktion PflegeInfo24.ch. Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.
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Häufige Fragen
Wer bezahlt Entlastungsangebote?
Meist privat, teils mit Beiträgen von Gemeinden, Organisationen oder über Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen. Die Regeln sind regional verschieden.
Habe ich Anspruch auf frei für die Betreuung?
Arbeitnehmende haben nach Art. 329h OR Anspruch auf bezahlten Kurzurlaub: höchstens drei Tage pro Ereignis und zehn Tage pro Jahr.
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