Hilfsmittel finanzieren: AHV, IV oder Krankenkasse?
Rollator, Hörgerät, Pflegebett oder Verbrauchsmaterial: Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt vom Hilfsmittel, Alter, Zweck und Versicherungsstatus ab. Holen Sie vor Kauf oder Miete eine schriftliche Abklärung ein.
AHV und IV führen eigene Hilfsmittellisten. Die Krankenversicherung vergütet Mittel und Gegenstände nach der MiGeL unter festgelegten Voraussetzungen. Ergänzungsleistungen können bestimmte verbleibende Krankheits- und Behinderungskosten berücksichtigen; kantonale Regeln sind massgebend.
Vier mögliche Kostenträger
Die IV unterstützt vor dem AHV-Alter Hilfsmittel, die Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Selbstsorge, Fortbewegung oder Kontakt zur Umwelt ermöglichen. Die AHV kennt für Altersrentnerinnen und Altersrentner eine eigene, enger gefasste Liste.
Die Krankenversicherung vergütet ärztlich angeordnete Mittel und Gegenstände nach der MiGeL, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ergänzungsleistungen können kantonal geregelte Restkosten berücksichtigen, sofern ein EL-Anspruch besteht.
Vor Kauf oder Miete
Kaufen Sie grössere Hilfsmittel nicht, bevor die zuständige Stelle die Kostenübernahme geklärt hat. Manche Leistungen werden nur leihweise, pauschal oder bis zu einem Höchstbetrag vergütet.
Bedarf mit Arztpraxis, Therapie oder Beratungsstelle klären
Bei IV- oder AHV-Stelle vorgängig anmelden
MiGeL-Position und ärztliche Anordnung prüfen
Offerte, Verfügung und Rechnung aufbewahren
Kantonale EL-Stelle nach ungedeckten Kosten fragen
Alter und Kanton können entscheidend sein
Beim Übergang von IV zu AHV können Besitzstandregeln eine Rolle spielen. Ergänzungsleistungen und kommunale Angebote unterscheiden sich regional. Eine mündliche Auskunft ersetzt keine Verfügung oder Kostengutsprache.
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind Bundesrecht, Kanton, Gemeinde und Versicherung im Einzelfall.
Quellen und Redaktion
Stand der Angaben: Oktober 2026 · Redaktion PflegeInfo24.ch. Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.
Bei grösseren Anschaffungen sollten Sie zuerst die zuständige Versicherung oder Stelle klären lassen. Ohne vorgängige Prüfung kann eine Vergütung entfallen.
Zahlt die Krankenkasse jedes Hilfsmittel?
Nein. Massgebend sind unter anderem die MiGeL, eine medizinische Indikation und die jeweiligen Vergütungsvoraussetzungen.
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