Ratgeber

    24h-Betreuung: rechtliche Grundlagen im Überblick

    Bei der Live-in-Betreuung gelten arbeitsrechtliche Regeln, die je nach Kanton und Vertragsmodell variieren. Dieser Ratgeber zeigt die wichtigsten Punkte zur Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

    Wichtiger Hinweis

    Die Rechtslage zur 24h-Betreuung ist komplex und kantonal unterschiedlich. Lassen Sie Verträge vor Abschluss von einer Fachstelle oder Rechtsberatung prüfen. Die folgenden Punkte sind eine konservative Orientierung, keine abschliessende Darstellung.

    Welches Arbeitsrecht gilt

    Das Arbeitsgesetz gilt nach Art. 2 ArG grundsätzlich nicht für private Haushalte. Massgebend sind deshalb das Obligationenrecht (OR) und der Normalarbeitsvertrag (NAV) für Hausangestellte des jeweiligen Kantons. Für Mindestlöhne in der Hauswirtschaft gibt es zusätzlich einen NAV des Bundes.

    Einige Kantone haben spezifische Regeln zu Präsenzzeit und Betreuung in Privathaushalten erlassen. Prüfen Sie deshalb immer den NAV Ihres Wohnkantons in der aktuellen Fassung.

    Arbeitszeit, Präsenzzeit und Freizeit

    Eine Betreuungsperson kann nicht 24 Stunden täglich arbeiten. Klären Sie im Vertrag mindestens:

    • Arbeitszeit, Präsenz- bzw. Bereitschaftszeit und deren Entschädigung
    • Ungestörte Nachtruhe und freie Tage
    • Ferienanspruch und Ablösung
    • Anrechnung von Kost und Logis

    Vertragsmodelle und Bewilligungen

    Bei Direktanstellung ist die Familie Arbeitgeberin: Sie meldet die Betreuungsperson bei der Ausgleichskasse an, rechnet Sozialversicherungen ab und schliesst eine Unfallversicherung ab.

    Beim Personalverleih ist die Agentur Arbeitgeberin. Sie braucht eine Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); ein Verleih aus dem Ausland in die Schweiz ist nicht zulässig. Bewilligte Betriebe lassen sich im Verzeichnis des SECO prüfen.

    Für Personen aus dem Ausland sind zudem ausländerrechtliche Melde- oder Bewilligungspflichten zu beachten.

    Abgrenzung zur Pflege

    Pflegeleistungen nach KLV werden nur mitfinanziert, wenn eine zugelassene Spitex sie erbringt. Eine Live-in-Betreuungsperson ersetzt diese nicht.

    Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind Bundesrecht, Kanton, Gemeinde und Versicherung im Einzelfall.

    Quellen und Redaktion

    Stand der Angaben: Oktober 2026 · Redaktion PflegeInfo24.ch. Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.

    Häufige Fragen

    Gilt das Arbeitsgesetz für 24h-Betreuung?

    Für private Haushalte grundsätzlich nicht. Massgebend sind OR und der kantonale Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte; Details sind im Einzelfall zu prüfen.

    Woran erkenne ich eine bewilligte Agentur?

    Agenturen für Personalverleih brauchen eine Bewilligung nach AVG. Sie können dies im Verzeichnis des SECO nachprüfen und die Bewilligung schriftlich verlangen.