Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) legt fest, welche Pflegeleistungen zu Hause die Krankenversicherung mitfinanziert. Wer die drei Kategorien kennt, versteht Rechnungen und Abklärungen besser.
Art. 7 KLV unterscheidet Abklärung, Beratung und Koordination, Untersuchung und Behandlung (Behandlungspflege) sowie Grundpflege. Art. 7a KLV legt fest, wie viel die Krankenversicherung pro Stunde beiträgt. Betreuung und Haushalt gehören nicht dazu.
Die drei Leistungskategorien nach Art. 7 KLV
Für jede Kategorie gilt ein eigener Beitrag der Krankenversicherung pro Stunde (Art. 7a KLV):
Abklärung, Beratung und Koordination, zum Beispiel Bedarfsabklärung und Anleitung von Angehörigen: CHF 76.90
Untersuchung und Behandlung (Behandlungspflege), zum Beispiel Medikamente, Injektionen, Wundversorgung: CHF 63.00
Grundpflege, zum Beispiel Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation, Hilfe beim Essen: CHF 52.60
Voraussetzungen für die Mitfinanzierung
Die Leistungen müssen von einer zugelassenen Spitex-Organisation oder Pflegefachperson erbracht werden und auf einer Bedarfsabklärung beruhen. Für Behandlungspflege braucht es eine ärztliche Anordnung. Für Abklärung, Beratung und Grundpflege gelten je nach Situation unterschiedliche Regeln; die Spitex informiert Sie.
Seit dem Bundesgerichtsurteil BGE 145 V 161 (2019) können Angehörige ohne Pflegediplom von einer Spitex für Grundpflege angestellt werden. Die Abklärung macht eine diplomierte Pflegefachperson.
Was Sie selbst bezahlen
Zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt kann der Kanton eine Patientenbeteiligung verlangen; bundesrechtlich ist sie auf höchstens CHF 15.35 pro Tag begrenzt. Die Restfinanzierung tragen Kanton oder Gemeinde.
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind Bundesrecht, Kanton, Gemeinde und Versicherung im Einzelfall.
Was nicht unter die KLV fällt
Haushalt, Einkäufe, Begleitung, Gesellschaft und Präsenz sind keine KLV-Leistungen. Sie werden meist privat bezahlt; je nach Situation helfen Hilflosenentschädigung oder Ergänzungsleistungen.
Quellen und Redaktion
Stand der Angaben: Oktober 2026 · Redaktion PflegeInfo24.ch. Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.
Nein. Haushalt und Betreuung sind keine Pflegeleistungen nach KLV und werden von der Grundversicherung nicht mitfinanziert.
Gelten die Beiträge in allen Kantonen?
Ja, die Beiträge der Krankenversicherung nach Art. 7a KLV sind bundesweit gleich. Patientenbeteiligung und Restfinanzierung regeln die Kantone.
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