Bestimmte selbst getragene Krankheits-, Pflege- oder behinderungsbedingte Kosten können steuerlich relevant sein. Die Abgrenzung ist anspruchsvoll und kantonal unterschiedlich. Diese Übersicht ersetzt keine persönliche Steuerberatung.
Bei der direkten Bundessteuer gelten für Krankheits- und Unfallkosten andere Regeln als für behinderungsbedingte Kosten. Kantons- und Gemeindesteuern können abweichen. Entscheidend sind Ursache, Notwendigkeit, Eigenanteil und Nachweise im jeweiligen Steuerjahr.
Grundzüge bei der direkten Bundessteuer
Selbst getragene Krankheits- und Unfallkosten können nach Art. 33 DBG abziehbar sein, soweit sie den gesetzlichen Selbstbehalt übersteigen. Behinderungsbedingte Kosten werden unter eigenen Voraussetzungen behandelt. Versicherungsleistungen und andere Vergütungen sind abzuziehen.
Nicht jede Betreuungs-, Haushalts- oder Wohnkostenposition ist automatisch abzugsfähig. Die ESTV konkretisiert die Abgrenzung in ihrem Kreisschreiben; für die Steuererklärung ist die aktuelle Fassung massgebend.
Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung
Ordnen Sie Rechnungen nach Pflege, Betreuung, Haushalt, Hilfsmitteln und Transport. Bewahren Sie ärztliche Bescheinigungen, Verfügungen, Versicherungsabrechnungen und Zahlungsnachweise auf.
Nur selbst getragene Nettokosten erfassen
Vergütungen von Versicherung, EL oder Hilflosenentschädigung nachvollziehbar dokumentieren
Pflege- und Betreuungskosten getrennt ausweisen lassen
Bei Unsicherheit kantonales Steueramt oder Steuerfachperson fragen
Kantonale Unterschiede
Abzüge bei Kantons- und Gemeindesteuern, Formulare und Pauschalen unterscheiden sich. Prüfen Sie die Wegleitung Ihres Wohnkantons für das betreffende Steuerjahr. Frühere Veranlagungen sind keine Garantie für die neue Periode.
Steuer-/Legal-Review-Hinweis: Lassen Sie komplexe Fälle, Heimkosten oder gemischte Pflege- und Lebenshaltungskosten individuell prüfen.
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind Bundesrecht, Kanton, Gemeinde und Versicherung im Einzelfall.
Quellen und Redaktion
Stand der Angaben: Oktober 2026 · Redaktion PflegeInfo24.ch. Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.
Nein. Abziehbarkeit und Umfang hängen von Kostenart, Vergütungen, Nachweisen, Selbstbehalt und anwendbarem Steuerrecht ab.
Gelten in allen Kantonen dieselben Regeln?
Nein. Für Kantons- und Gemeindesteuern gelten kantonale Wegleitungen und Formulare; auch die Praxis kann sich unterscheiden.
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