Pflegende Angehörige in Uster anstellen – Lohn, Begleitung und Zürcher Vorgaben
Wer einen Elternteil oder eine Partnerin pflegt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen von einer Spitex anstellen und für Leistungen der Grundpflege bezahlen lassen. In Uster bietet das auch die städtische Spitex an. Der Kanton Zürich hat die Vorgaben für solche Anstellungen präzisiert; ab 2026 gelten zudem neue Regeln für Abrechnung und Restfinanzierung.
Kostenlos für Familien · Weitergabe nur mit Einwilligung
Kurz erklärt
Die Spitex Uster stellt pflegende Angehörige an und begleitet sie fachlich durch Pflegefachpersonen.
Auch private Spitex-Organisationen in Uster, etwa die Prix Santé AG («Spitex Region Uster»), bieten diese Anstellung an.
Nach den Vorgaben des Kantons Zürich absolvieren angestellte Angehörige spätestens ein Jahr nach Stellenantritt einen Kurs in Pflegehilfe oder eine gleichwertige Ausbildung.
Diplomiertes Pflegefachpersonal der Spitex begleitet sie mindestens alle zwei Wochen telefonisch und einmal pro Monat persönlich vor Ort.
Angaben ohne Gewähr, Stand 2026, massgebend sind Kanton und Krankenkasse.
Das Angebot der Spitex Uster
Die städtische Spitex Uster führt die «Anstellung pflegender Angehöriger mit fachlicher Unterstützung» als eigenes Angebot. Nach ihren Angaben umfasst es eine individuelle Bedarfsabklärung vor Ort, regelmässiges Coaching durch Pflegefachpersonen, Beratung und einen fairen Stundenlohn.
Auch private Organisationen bieten diese Anstellung in Uster an, zum Beispiel nach eigenen Angaben die Prix Santé AG unter dem Namen «Spitex Region Uster». Vergleichen Sie Lohn, Umfang der Begleitung und Vertragsbedingungen. Die Nennung ist keine Empfehlung.
Die Vorgaben des Kantons Zürich
Das Amt für Gesundheit hat im August 2025 präzisiert, was für Spitex-Organisationen gilt, die pflegende Angehörige anstellen. Sie unterliegen den gleichen Mindestanforderungen wie andere Spitex-Organisationen. Zusätzlich gilt:
Angestellte Angehörige absolvieren spätestens ein Jahr nach Stellenantritt einen Kurs in Pflegehilfe oder eine gleichwertige Ausbildung.
Die Spitex-Organisation hat eigenes diplomiertes Pflegefachpersonal. Es begleitet die Angehörigen mindestens alle zwei Wochen telefonisch und einmal pro Monat persönlich vor Ort; wie viele Angehörige eine Pflegefachperson betreut, ist begrenzt.
Über die Krankenversicherung abgerechnet werden Leistungen der Grundpflege, etwa Körperpflege oder das Anziehen von Stützstrümpfen (Bundesgericht, Urteil vom 18. April 2019). Art und Umfang legt die Bedarfsabklärung durch eine Pflegefachperson fest.
Ab 2026 weist die Spitex-Organisation in der Rechnung an die Gemeinde separat aus, wie viele Pflegestunden Angehörige erbracht haben.
Wie die Pflege finanziert wird – und was das Normdefizit ist
Für Grundpflege zahlt die Krankenversicherung CHF 52.60 pro Stunde (Art. 7a KLV). Die ungedeckten Restkosten übernimmt die Wohngemeinde – für Einwohnerinnen und Einwohner von Uster die Stadt Uster; Spitex-Organisationen rechnen diesen Gemeindeanteil in Uster über die Plattform «Orion» ab. Die gepflegte Person trägt Franchise, Selbstbehalt und höchstens CHF 7.65 Patientenbeteiligung pro Tag. Diese Regeln legen Bund und Kanton fest; die Stadt Uster wickelt nur die Zahlung des Gemeindeanteils ab.
Wählt jemand eine Spitex-Organisation, die nicht von der Gemeinde betrieben oder beauftragt ist, zahlt die Gemeinde die Restkosten höchstens bis zum kantonalen Normdefizit. Für Grundpflege durch angestellte Angehörige beträgt dieses 2026 CHF 15.75 pro Stunde (berechnet vor Abzug der Patientenbeteiligung); für 2027 hat der Kanton CHF 16.75 festgelegt. Wichtig: Das Normdefizit ist kein Lohn und wird nicht an Angehörige ausbezahlt. Es ist der Höchstbeitrag der Gemeinde an die Spitex-Organisation.
Den Lohn erhält die angehörige Person von der Spitex-Organisation, die sie anstellt, samt Sozialversicherungen. Laut Kanton Zürich liegt er üblicherweise zwischen 30 und 40 Franken pro Stunde; massgebend ist der Arbeitsvertrag. Klären Sie vorab, wie sich der Lohn auf andere Leistungen auswirkt – etwa auf Ergänzungsleistungen oder die eigene Altersvorsorge.
Neutral beraten lassen
Eine Anstellung ist nicht für jede Familie die beste Lösung. Die Fachstelle Alter der Stadt Uster (044 944 74 59) und die Sozialberatung von Pro Senectute an der Amtsstrasse 3 (058 451 53 42) beraten kostenlos – auch zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Sozialversicherungsberatung. Wichtig: PflegeInfo24.ch ist keine Spitex und pflegt nicht selbst. Wir helfen kostenlos bei der Einordnung und leiten Ihre Anfrage nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung an ausgewählte geeignete Anbieter weiter, soweit dies für Ihre Vermittlungsanfrage erforderlich ist. Die städtische Spitex Uster können Sie jederzeit auch direkt kontaktieren.
Kann ich mich in Uster als pflegende Angehörige anstellen lassen?
Ja. Die Spitex Uster und private Spitex-Organisationen bieten diese Anstellung an, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Ausbildung brauche ich?
Nach den Vorgaben des Kantons Zürich spätestens ein Jahr nach Stellenantritt einen Kurs in Pflegehilfe oder eine gleichwertige Ausbildung.
Wie werde ich begleitet?
Diplomiertes Pflegefachpersonal der Spitex begleitet mindestens alle zwei Wochen telefonisch und einmal pro Monat persönlich vor Ort. Die Spitex Uster spricht von regelmässigem Coaching.
Wer bezahlt die Pflege?
Die Krankenversicherung zahlt für Grundpflege CHF 52.60 pro Stunde, die Restkosten trägt die Wohngemeinde – in Uster die Stadt. Die gepflegte Person trägt Franchise, Selbstbehalt und höchstens CHF 7.65 pro Tag.
Sind die CHF 15.75 mein Lohn?
Nein. Das Normdefizit ist der Höchstbeitrag, den die Gemeinde einer Spitex-Organisation pro Stunde Grundpflege durch Angehörige an die Restkosten zahlt (2026: CHF 15.75, 2027: CHF 16.75). Ihr Lohn richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag mit der Spitex.
Quellen und Redaktion
Stand der Angaben: September 2026 · PflegeInfo24.ch Redaktion. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung.
Wir klären Voraussetzungen und mögliche Organisationen.
Schritt 1 von 3
Situation
Kostenlos & unverbindlich · Rückmeldung in der Regel zeitnah · Sie entscheiden, mit wem Sie sprechen
Wir respektieren Ihre Privatsphäre
Wir verwenden technisch notwendige Speicher, damit die Website funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zusätzlich Google Analytics (Statistik) und die Anzeigenmessung von Google Ads (Marketing). Ohne Zustimmung werden diese Google-Dienste nicht geladen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter «Cookie-Einstellungen» im Footer ändern. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.